Ja, die unten stehenden Rahmenbedingungen werden gemeinsam besprochen und beinhalten folgende Punkte.
Dauer
Eine psychotherapeutische Behandlungseinheit dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit 100 Minuten.
Honorar
Mein Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit und beträgt 90,00 EUR je Einheit.
Krankenkassenzuschuss
Für eine Teilrefundierung der Kosten der psychotherapeutischen Behandlung kann gemeinsam ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden – hierzu siehe FAQ
Zustimmung zur Supervision
Im Sinne der Qualitätssicherung meiner Arbeit besuche ich regelmäßig Super- bzw. Intervision.
Schweigepflicht
Die Inhalte der psychotherapeutischen Behandlungen unterliegen von Seiten der Psychotherapeutin der Schweigepflicht nach § 15 des Psychotherapiegesetzes.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher (per SMS) absagen. Bei einer späteren Absage bzw. keiner Absage wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung
Die Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung ist prinzipiell jederzeit möglich, sollte aber in jedem Fall besprochen werden. Es ist sinnvoll die Beendigung offen anzusprechen und gemeinsam zu planen.
Der folgende link, der „Beipackzettel“ der Donau-Universität Krems kann weitere Fragen klären.
Weitere Fragen können in einem Erstgespräch besprochen werden.
