FAQ

FAQ
PsychotherapeutIn – PsychologIn – PsychiaterIn Hilfestellung zur Unterscheidung

Die Unterscheidung der drei Berufsfelder Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie ist allgemein wenig bekannt.
Sie beschäftigen sich alle mit psychischen Problemen, Störungen und psychologischen Fragestellungen.


Für mehr Klarheit wird hier im Folgenden zitiert aus:  https://www.psyonline.at/contents/1530

PsychotherapeutIn

Die Berufsbezeichnung  dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt. Als Zusatzbezeichnung können PsychotherapeutInnen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Ausbildung absolviert worden ist, anfügen.

Die Rahmenbedingungen der Psychotherapeuten-Ausbildung sind gesetzlich geregelt. Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.

Die Psychotherapie-Ausbildung gliedert sich in ein psychotherapeutisches Propädeutikum und ein psychotherapeutisches Fachspezifikum. Das Propädeutikum ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen und dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind. Der zweite spezielle Teil, das Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer der anerkannten Psychotherapie-Methoden. Es setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.

Um PsychotherapeutIn zu werden muss man nicht – wie häufig angenommen wird – Psychologie studieren. Allerdings gibt es für die Zulassung für das Propädeutikum und für das Fachspezifikum jeweils eine Reihe von Voraussetzungen. Das sind u.a. Altersgrenzen und bestimmte Ausbildungen, die man absolviert haben muss.

Personen mit einer o.a. Ausbildung werden in die beim Bundesministerium geführte PsychotherapeutInnen-Liste eingetragen. Vom Bundesministerium werden 23 Therapierichtungen anerkannt.

PsychiaterIn

Psychiater sind FachärztInnen für Psychiatrie bzw. FachärztInnen für Psychiatrie (und Neurologie), haben das Studium der Medizin und eine mindestens sechsjährige fachärztliche klinische Ausbildung absolviert. Sie sind Ärzte, die sich auf Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie behandeln u. a. mit Medikamenten und überprüfen Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente.

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Seit 2011 ist die psychotherapeutische Ausbildung verpflichtender integraler Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychiatrie und wird daher auch im Titel angeführt. Bis dahin absolvierten PsychiaterInnen eine psychotherapeutische Ausbildung oder Ausbildung in psychotherapeutischer Medizin (PSYIII)  fakultativ als zusätzliche Ausbildung und sind dadurch ebenfalls berechtigt, „psychotherapeutische Medizin“ im Titel zu führen.

PsychologIn

Zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Psychologengesetz  

Psychologen haben nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung. Das Studium der Psychologie befähigt vor allem zur Durchführung von Tests und psychologischen Beratungen.

PsychologInnen arbeiten in der Forschung, Ausbildung und Beratung in verschiedensten Bereichen, u.a. als EntwicklungspsychologInnen, GerontopsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, Klinische PsychologInnen, MedienpsychologInnen, NotfallpsychologInnen, RechtspsychologInnen, SchulpsychologInnen, SportpsychologInnen, WirtschaftspsychologInnen, usw.

Wie erhalte ich einen Kostenzuschuss?

Da ich in meiner Praxis keine vollfinanzierten Kassenplätze anbiete, gilt Folgendes.

Sollte eine krankheitswertige Störung vorliegen, haben Sie die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch Ihre jeweilige Krankenkasse.

Was für einen Zuschuss erforderlich ist

• Zuerst besprechen wir den Ablauf in der ersten Stunde.

• Danach gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, ihrer Hausärztin oder einer/-em AllgemeinmedizinerIn und erhalten dort nach einer  ärztlichen Untersuchung eine Überweisung für Psychotherapie. So können eventuelle körperliche Erkrankungen, die Ihre psychische Problematik beeinflussen, abgeklärt oder ausgeschlossen werden.

• Danach wird das erforderliche Formular von mir ausgefüllt. Da mir Transparenz sehr wichtig ist,  bespreche ich mit Ihnen den Antrag und Sie reichen diesen zusammen mit der ärztlichen Bestätigung und der 1. Honorarnote bei Ihrer Kasse ein.

• Danach erfolgt eine Beurteilung vonseiten Ihrer Krankenkasse und in Folge übermitteln Sie  meine bezahlten Honorarnoten und erhalten den Kostenzuschuss refundiert.

Kostenerstattungssätze der Krankenkassen je Behandlung:

BVAEB:  40,00 EUR

KFA: 28,00 EUR

ÖGK:  28,93 EUR

SVS:  40,00 EUR

Stand Juni 2022

Die Angaben sind ohne Gewähr.

Die Diagnose richtet sich nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheitsorganisation, dem ICD-10.

Für Beratung und Supervision ist keine Refundierung möglich.

Weiterführende Links

https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen

 

Wie verläuft eine Psychotherapie?

Sie rufen oder schreiben mich an und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Dieses ist für 20 Minuten kostenfrei. Das bedeutet, wenn die „Chemie“ nicht passt, bleibt es dabei. Wenn sich aus dem Erstgespräch eine erste Stunde entwickelt, ist diese kostenpflichtig.

Die ersten Sitzungen sind meist eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation, Vorgeschichte und bildet die Grundlage für die Problem- und Ressourcenanalyse. Aufgrund dessen legen wir gemeinsam die Ziele der psychotherapeutischen Behandlung fest.

Um einen Veränderungsprozess in Gang zu bringen ist Regelmässigkeit wichtig. Zu Beginn sind meist wöchentliche Termine wichtig. Es können auch längere Abstände sinnvoll sein – je nach Ihren Themen. Das besprechen wir und Sie bestimmen woran Sie arbeiten wollen. Wie lange es dauert kann niemand genau vorhersagen, da sich Ziele auch im Prozess ändern können.

Sie haben aber die Möglichkeit die Psychotherapie jederzeit zu beenden. Üblicherweise planen wir die Beendigung der Psychotherapie gemeinsam, da es auch mir wichtig ist, dass der Abschied gut gelingt.

 

Gibt es Rahmenbedingungen?

Ja, die unten stehenden Rahmenbedingungen werden gemeinsam besprochen und beinhalten folgende Punkte.

Dauer

Eine psychotherapeutische Behandlungseinheit dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit 100 Minuten.

Honorar 

Mein Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit und beträgt 90,00 EUR je Einheit.

Krankenkassenzuschuss

Für eine Teilrefundierung der Kosten der psychotherapeutischen Behandlung kann gemeinsam ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden –  hierzu siehe FAQ

Zustimmung zur Supervision 

Im Sinne der Qualitätssicherung meiner Arbeit besuche ich regelmäßig Super- bzw. Intervision.

Schweigepflicht 

Die Inhalte der psychotherapeutischen Behandlungen unterliegen von Seiten der Psychotherapeutin der Schweigepflicht nach § 15 des Psychotherapiegesetzes.

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher (per SMS) absagen. Bei einer späteren Absage bzw. keiner Absage wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung

Die Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung ist prinzipiell jederzeit möglich, sollte aber in jedem Fall besprochen werden. Es ist sinnvoll die Beendigung offen anzusprechen und gemeinsam zu planen.

 

Der folgende link, der „Beipackzettel“ der Donau-Universität Krems kann weitere Fragen klären.

Was dann noch unklar ist, kann in einem Erstgespräch besprochen werden.

https://www.donau-uni.ac.at/dam/jcr:b0ad65f8-595b-43ef-9fc0-b9961ded804b/Beipackzettel Psy DUK 08. Version 28.08. 2014.pdf

 

Wieviel kostet eine Therapiestunde?

Mein Honorar für eine 50 Minuteneinheit Psychotherapie beträgt 90,00 EUR je Einheit.

Sozialtarif ist auf Anfrage, sofern ich über freie Plätze verfüge, möglich.

Supervision und Coaching sind umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und deshalb werden 20% hinzugerechnet. Somit kostet die Einheit 108,00 EUR.

Kann ich auch berufliche Supervision in Anspruch nehmen?

Ja, Supervision ist professionelle Beratung für Fragestellungen aus dem beruflichen Feld im Einzel – oder Gruppensetting. Dauer, Frequenz und Kosten werden vor dem ersten Termin individuell vereinbart. Die Abrechnung kann privat oder nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber erfolgen. Selbstverständlich gilt auch in diesem Setting die Verschwiegenheitspflicht.

Kann Psychotherapie auch außerhalb der Praxis stattfinden?

Ist es Ihnen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich, das Haus zu verlassen, sind Hausbesuche möglich.

Seit der Covid-19 Pandemie ist es allgemein akzeptiert auch via Skype zu arbeiten, sofern eine bereits bestehende therapeutische Beziehung existiert.

Darüberhinaus kann es sich im Verlauf der Therapie ergeben, dass eine Stunde außerhalb der Praxis abzuhalten sinnvoll wird.

Gilt die Verschwiegenheitspflicht immer?

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich vorgeschriebenen Verschwiegenheitspflicht, die die Grundlage für den geschützten
Raum bildet, in dem vertrauensvolle Gespräche möglich werden. 

Die besprochenen Themen unterliegen ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Verschwiegenheitspflicht (siehe link).

Auch die Aufbewahrung der Dokumentationen ist gesetzlich geregelt.

Wie bei anderen Berufsgruppen auch, endet die Verschwiegenheitspflicht allerdings dann, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.

 

https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen

Wer sollte bei einer Psychotherapie anwesend sein?

Meist arbeite ich im Einzelsetting, es kann  je nach Thematik auch einmal sinnvoll sein, wenn die oder der PartnerIn anwesend sind. Das Einverständnis jedes einzelnen ist allerdings unverzichtbar.

Wann und für wen ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Es gibt eine breite Palette an Motivationen und Gründen, um professionelle Hilfe zu suchen. Der Wunsch nach Selbsterfahrung über Krisenbewältigung bis hin zu psychischen Erkrankungen.

Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie gerne ein Erstgespräch vereinbaren, bei dem wichtige Fragen geklärt werden können und Sie erleben, ob Sie von einer Psychotherapie profitieren könnten. Vor allem besteht in diesem Rahmen die Möglichkeit einander persönlich kennenzulernen und abzuschätzen, ob eine therapeutische Beziehung zustande kommen kann, ein wichtiger Faktor in jeder Psychotherapie.

Praxis Zwei - Stimmungsbild

@

Diese Website verwendet Cookies und Dienste von Dritten. Einstellungen Okay

Google Maps