Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich vorgeschriebenen Verschwiegenheitspflicht, die die Grundlage für den geschützten
Raum bildet, in dem vertrauensvolle Gespräche möglich werden.
Die besprochenen Themen unterliegen ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Verschwiegenheitspflicht (siehe link).
Auch die Aufbewahrung der Dokumentationen ist gesetzlich geregelt.
Wie bei anderen Berufsgruppen auch, endet die Verschwiegenheitspflicht allerdings dann, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen
