Da ich in meiner Praxis keine vollfinanzierten Kassenplätze anbiete, gilt Folgendes.
Sollte eine krankheitswertige Störung vorliegen, haben Sie die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch Ihre jeweilige Krankenkasse.
Was für einen Zuschuss erforderlich ist
• Zuerst besprechen wir den Ablauf in der ersten Stunde.
• Danach gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, ihrer Hausärztin oder einer/-em AllgemeinmedizinerIn und erhalten dort nach einer ärztlichen Untersuchung eine Überweisung für Psychotherapie. So können eventuelle körperliche Erkrankungen, die Ihre psychische Problematik beeinflussen, abgeklärt oder ausgeschlossen werden.
• Danach wird das erforderliche Formular von mir ausgefüllt. Da mir Transparenz sehr wichtig ist, bespreche ich mit Ihnen den Antrag und Sie reichen diesen zusammen mit der ärztlichen Bestätigung und der 1. Honorarnote bei Ihrer Kasse ein.
• Danach erfolgt eine Beurteilung vonseiten Ihrer Krankenkasse und in Folge übermitteln Sie meine bezahlten Honorarnoten und erhalten den Kostenzuschuss refundiert.
Kostenerstattungssätze der Krankenkassen je Behandlung:
BVAEB: 48,80 EUR
ÖGK: 33,70 EUR
SVS: 45,00 EUR
Stand August 2025
Die Angaben sind ohne Gewähr.
Näheres unter
Die Diagnose richtet sich nach der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheitsorganisation, dem ICD-10.
Für Beratung und Supervision ist keine Refundierung möglich.
Weiterführende Links
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen
