PsychotherapeutIn – PsychologIn – PsychiaterIn Hilfestellung zur Unterscheidung

PsychotherapeutIn – PsychologIn – PsychiaterIn Hilfestellung zur Unterscheidung

Die Unterscheidung der drei Berufsfelder Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie ist allgemein wenig bekannt.
Sie beschäftigen sich alle mit psychischen Problemen, Störungen und psychologischen Fragestellungen.


Für mehr Klarheit wird hier im Folgenden zitiert aus:  https://www.psyonline.at/contents/1530

PsychotherapeutIn

Die Berufsbezeichnung  dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt. Als Zusatzbezeichnung können PsychotherapeutInnen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Ausbildung absolviert worden ist, anfügen.

Die Rahmenbedingungen der Psychotherapeuten-Ausbildung sind gesetzlich geregelt. Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.

Die Psychotherapie-Ausbildung gliedert sich in ein psychotherapeutisches Propädeutikum und ein psychotherapeutisches Fachspezifikum. Das Propädeutikum ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen und dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind. Der zweite spezielle Teil, das Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer der anerkannten Psychotherapie-Methoden. Es setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.

Um PsychotherapeutIn zu werden muss man nicht – wie häufig angenommen wird – Psychologie studieren. Allerdings gibt es für die Zulassung für das Propädeutikum und für das Fachspezifikum jeweils eine Reihe von Voraussetzungen. Das sind u.a. Altersgrenzen und bestimmte Ausbildungen, die man absolviert haben muss.

Personen mit einer o.a. Ausbildung werden in die beim Bundesministerium geführte PsychotherapeutInnen-Liste eingetragen. Vom Bundesministerium werden 23 Therapierichtungen anerkannt.

PsychiaterIn

Psychiater sind FachärztInnen für Psychiatrie bzw. FachärztInnen für Psychiatrie (und Neurologie), haben das Studium der Medizin und eine mindestens sechsjährige fachärztliche klinische Ausbildung absolviert. Sie sind Ärzte, die sich auf Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie behandeln u. a. mit Medikamenten und überprüfen Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente.

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Seit 2011 ist die psychotherapeutische Ausbildung verpflichtender integraler Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychiatrie und wird daher auch im Titel angeführt. Bis dahin absolvierten PsychiaterInnen eine psychotherapeutische Ausbildung oder Ausbildung in psychotherapeutischer Medizin (PSYIII)  fakultativ als zusätzliche Ausbildung und sind dadurch ebenfalls berechtigt, „psychotherapeutische Medizin“ im Titel zu führen.

PsychologIn

Zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Psychologengesetz  

Psychologen haben nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung. Das Studium der Psychologie befähigt vor allem zur Durchführung von Tests und psychologischen Beratungen.

PsychologInnen arbeiten in der Forschung, Ausbildung und Beratung in verschiedensten Bereichen, u.a. als EntwicklungspsychologInnen, GerontopsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, Klinische PsychologInnen, MedienpsychologInnen, NotfallpsychologInnen, RechtspsychologInnen, SchulpsychologInnen, SportpsychologInnen, WirtschaftspsychologInnen, usw.

By |September 15th, 2019|Kommentare deaktiviert für PsychotherapeutIn – PsychologIn – PsychiaterIn Hilfestellung zur Unterscheidung

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